Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Feriendorf Slawitsch mit Sitz in Bad Sulza, Am Hauptbahnhof 4
Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Die nachstehenden AGB gelten sowohl für Beherbergungsverträge als auch für Vereinbarungen über Tagungen, Festlichkeiten u. ä. Es gelten die AGB in der jeweils neuesten Fassung. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die mit dem Betreiber (BOS Wärmedesigne GmbH, Abteilung Feriendorf Slawitsch, mit Sitz in Bad Sulza, 99518 Bad Sulza) des Feriendorf Slawitsch (nachfolgend Feriendorf genannt) und einem Reisenden/Gast (nachstehend „Kunde“ genannt) geschlossen werden, folglich für die gesamten im Vertrag (nachstehend „Vertrag“ genannt) vereinbarten zu erbringenden Leistungen und die darin enthaltenen Rechte und Pflichten.
Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2. Abschluss des Vertrages
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind.
Abweichungen von der vereinbarten Leistung sind für das Feriendorf dann zulässig, wenn sie für den anderen Vertragsteil zumutbar sind. Vom Beherbergungsvertrag abweichende Bedingungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter gültig.
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der bestehende Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen. Ist der Kunde nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Feriendorfes. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Feriendorf, dass er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das Feriendorf hat dann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller getätigten Aufwendungen verpflichtet. Sollte das Feriendorf begründeten Anlass haben, dass die gebuchte Veranstaltung den Hausfrieden stört oder dem Veranstalter überlassenen
Räume zu anderen als die vereinbarten Zwecke benutzt, so kann das Feriendorf ebenfalls den Vertrag fristlos kündigen.
3. An- und Abreise
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen die reservierte Zimmer unseren Gästen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.
Spätabreise wird nur auf Anfrage und nach Möglichkeit gewährt. Es entsteht ein Aufpreis in Höhe von 20,00 €.
Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Wohneinheiten stehen dem Kunden nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Wohneinheiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Feriendorfes.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Anreise den Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben. Auf Verlangen ist der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass zum Datenabgleich vorzuzeigen. Der ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein wird Bestandteil des Gastaufnahmevertrages und ist zwingender Bestandteil desselben.
4. Leistungen
Ein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Hauses oder einer bestimmten Wohnung besteht nicht.
Nimmt der Kunde seine gebuchten Leistungen wie z.B. Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm kein Anspruch auf Rückvergütung oder Minderung zu.
Der vertragliche Leistungsumfang des Feriendorfes ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen.
Die gemietete Wohneinheit darf nur mit der im Mietvertrag genannten Anzahl von Personen belegt werden, wobei Kinder ab 3 Jahren als volle Personen zählen.
Die Preise beziehen sich ausschließlich auf Übernachtung, benutzung der Küchen und Endreinigung.
Geschirr ist abgewaschen in den Schrank zu räumen.
Müll wie: Flaschen; Gläser usw. sind an dem bereitgestellten Müllplatz zu entsorgen.
Die Kocheinheiten sind in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.
Sollte ein erhöhter Reinigungsaufwand entstehen, erhebt das Feriendorf eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 50,00 € für die Reinigung als Mehraufwand.
In allen Räumlichkeiten des Feriendorfes ist das Rauchen untersagt. Sollte in den zur Verfügung gestellten Zimmern oder Räumlichkeiten geraucht worden sein, so erhebt das Feriendorf eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 50,00 € für die Reinigung als Mehraufwand.
Erfüllt der Kunde den abgeschlossenen Vertrag nicht, so verpflichtet er sich, einen pauschalierten Schadenersatz zu entrichten. Dieser Schadenersatzanspruch bemisst sich nach der in der Reservierungsbestätigung benannten Vergütung oder nach den durch Aushang festgestellten Preisen, welche das Feriendorf für seine Leistungen in Rechnung bringt. Der pauschalierte Schadenersatzanspruch beläuft sich auf 80 % der so zu ermittelnden Summe. Das Feriendorf ist es darüber hinaus unbenommen, einen höheren Schadenersatzanspruch durch konkreten Nachweis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle während der Aufenthaltszeit entstehenden Schäden unverzüglich dem Feriendorf anzuzeigen und im Falle von Verschulden Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.
Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn ein Schaden durch Begleitpersonen oder Gäste des Kunden verursacht wurde.
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Feriendorf ohne Rücksprache über die Optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
Speisen und Getränke, die nach Angaben eines Kunden für Festlichkeiten o. ä. bestellt und deren Bestellung schriftlich bestätigt wurde, werden unabhängig von der Inanspruchnahme der tatsächlichen Leistungen in vollem verbrauchtem Umfange in Rechnung gestellt.
Mindestabnahme bei Bestellung auf Kommission beträgt 50 %.
Skonto auf Reservierungen des Feriendorfes wird nicht gewährt.
6. Stornierungsbedingungen
Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Wohneinheiten, Funktionsräumen und Arrangements gelten folgende Bedingungen:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor Anreisetermin möglich.
Bei Stornierungen bis 15 Tage vor Anreise berechnen wir Ihnen 50 % der gebuchten Leistungen.
Bei Stornierungen bis 8 Tage vor Anreise berechnen wir Ihnen 100 % der gebuchten Leistungen.
Werden Veranstaltungsleistungen (Buffet, für große Gruppen etc.) weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin ganz oder teilweise abbestellt, fallen 70 % des vereinbarten Preises an. Jede Stornierung bedarf der Schriftform und wird nur dann akzeptiert.
7. HAFTUNG
Das Feriendorf haftet gegenüber dem Kunden oder dem Veranstalter nicht, wenn die Erbringung der Leistung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich geworden ist.
Der Kunde oder der Veranstalter haften gegenüber dem Feriendorf für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden. Eine Haftung für mitgebrachte Wertsachen oder Gegenstände bei einer Veranstaltung ist ausgeschlossen.
Bringt der Kunde ein Kfz oder Motorrad mit und wird dies auf einem vom Feriendorf bereitgestellten Abstellplatz geparkt, ist eine Haftung des Feriendorfes ausgeschlossen.
Bringt der Kunde ein Fahrrad, E-Bike oder Anhänger mit und wird dieses/r auf einem vom Feriendorf bereitgestellten Abstellplatz oder in Fahrradgaragen des Feriendorfes geparkt, ist eine Haftung des Feriendorfes ausgeschlossen.
Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Feriendorfes wird ausgeschlossen.
8. Kündigung
Benutzt der Kunde die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Feriendorf ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat das Feriendorf begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann das Feriendorf das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung vom Feriendorf in analogen oder digitalen Medien zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen in der Betriebsstätte einlädt. In diesen Fällen steht dem Feriendorf der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
9. Sonstiges
Hunde können im Feriendorf gegen Aufpreis pro Nacht auf Anfrage in nur die dafür vorgesehen Wohneinheiten aufgenommen werden. In diesen Fällen steht dem Feriendorf ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu.
Die Hunde sind auf dem kompletten Gelände und in den Fluren anzuleinen.
In der Veranstaltung und Speisenräumen sind Haustiere nicht erlaubt.
Hinterlassenschaften sind vom Kunden selber zu entsorgen.
Fundsachen werden sechs Monate aufgehoben und können gegen Anfrage und Kostenerstattung nachgesandt werden.
Sonstige Leistungen des Feriendorfes sind unverbindlich. Es erfolgt kein Rechtsanspruch.
Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.
Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
Stand Januar 2024