Feriendorf Slawitsch Grundstücksgemeinschaft GbR
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Mieter und Vermieter, vertreten durch die Feriendorf Slawitsch Grundstücksgemeinschaft Gbr, regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Jeder Mieter erkennt für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als Vertragsbestandteil des Mietvertrages verbindlich an.
1. Der Mietvertrag kommt dadurch zustande, dass der Vermieter, vertreten durch die Feriendorf Slawitsch Grundstücksgemeinschaft GbR, dem Mieter ein Angebot unterbreitet, in welchem die Zeit, der Mietpreis und die sonstigen Leistungen enthalten sind und der Mieter dieses Angebot durch schlüssiges Verhalten (z.B. schriftliche Bestätigung, E-Mail, Fax oder Telefon) annimmt. Abweichungen von der vereinbarten Leistung sind für den Vermieter dann zulässig, wenn sie für den anderen Vertragsteil zumutbar sind. Vom Mietvertrag abweichende Bedingungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter gültig.
2. Nach o.G. Buchung erhält der Mieter eine verbindliche Buchungsbestätigung. Der Gesamtmietpreis ist im Voraus auf das Konto des Vermieters zu überweisen oder in bar vor Ort zu bezahlen. 3. Die Abbildungen und Preisangaben für den im Belegungszeitraum gültigen Katalog des Vermieters werden Inhalt des Vertrages. Der Mietvertrag berechtigt zur Nutzung des gebuchten Haus- oder Wohnungstyps nebst Einrichtung sowie Nutzung des dazugehörigen Gartens und der Außenanlagen. Ein Anspruch auf Reservierung eines bestimmten Hauses oder einer bestimmten Wohnung besteht nicht.
4. Die gemietete Wohneinheit darf nur mit der im Mietvertrag genannten Anzahl von Personen belegt werden, wobei Kinder ab 3 Jahren als volle Personen zählen. Die Aufnahme von Haustieren ist nur nach schriftlicher Vereinbarung in bestimmten Wohnungen gestattet.
5. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt und dessen Inventar sowie evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit Sorgfalt zu behandeln. Er verpflichtet sich, alle während der Aufenthaltszeit entstehenden Schäden unverzüglich der Feriendorf Slawitsch Grundstücksgemeinschaft Gbr anzuzeigen und im Falle von Verschulden Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn ein Schaden durch Begleitpersonen oder Gäste des Mieters verursacht wurde. 6. Die angegebenen Mietpreise sind Tagespreise pro Wohneinheit unter Berücksichtigung der Personenzahl. Für Kurzaufenthalte unter 3 Nächten gilt eine gesonderte Preistabelle. Die Miete schließt die Nutzung am Anreisetag ab 14 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr ein. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Die Mietnebenkosten, insbesondere die Kurtaxe und Parkplatzgebühren sind neben der Miete gesondert vom Mieter an die Feriendorf Slawitsch Grundstücksgemeinschaft GbR als Vertreter des Vermieters zu bezahlen. 7. Die Miete für die Gesamtdauer des Aufenthaltes ergibt sich durch Addition der Tagespreise entsprechend der Reisezeit. Preisnachlässe werden gesondert ausgewiesen. Der Abreisetag wird bei Räumung bis 10 Uhr nicht berechnet. 8. Im Falle eines Rücktritts durch den Mieter ist der, der Feriendorf Slawitsch Grundstücksgemeinschaft GbR entstandene Aufwand pauschal wie folgt zu vergüten: über 4 Wochen vor Anreise 10% über 2 Wochen vor Anreise 30% innerhalb zwei Wochen vor Anreise kompletten Preis bei Umbuchungen entfallen die Stornierungsgebühren Bei Nichterscheinen wird ebenfalls die gesamte Miete in Rechnung gestellt. (entsprechend Buchungsbestätigung) 9. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zum Beispiel dann, wenn der Mieter durch sein Verhalten Sachen von bedeutendem Wert gefährdet oder das Zusammenleben im Feriendorf nachhaltig stört und sein Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, bei nicht verschuldeter Unmöglichkeit (z.B. höhere Gewalt) das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Bereits gezahlte Miete wird dem Mieter erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Endet das Mietverhältnis aufgrund des Verhalten des Mieters, ist der Vermieter zur Erstattung der Miete nicht verpflichtet. 10. Der Vermieter steht für verkehrsübliche Sorgfalt bei Vertragsabschluss, Auswahl und Überwachung von Bevollmächtigten und Richtigkeit der Wohnungsbeschreibung ein. Für nicht vom Vermieter verursachte Ausfälle oder Störungen in der Wasser- und Stromversorgung besteht keine Einstandspflicht. Im Falle von Betriebsstörungen ist der Vermieter verpflichtet, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen.
Angaben, die nicht das Ferienobjekt selbst betreffen, erfolgen ohne Gewähr. |